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Ius semper reformandum
Das Kirchenrecht ist kein unveränderbarer monolithischer Block, sondern stets ein Ius semper reformandum. Rezeptionslücken des II. Vatikanischen Konzils und das Leben der Kirche in der Gegenwart erfordern eine dynamische Rechtsentwicklung, die die Kirche auf ihrem Weg in die Zukunft unterstützt. Papst Franziskus hat wie seine Vorgänger Johannes Paul II. und Benedikt XVI. in seinem Pontifikat schon zahlreiche Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Der Codex Iuris Canonici von 1983 sowie des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium von 1990 wurden seit ihrer Promulgation an verschiedenen Stellen geändert oder ergänzt. Die Kirchenrechtswissenschaft begleitet seit jeher die kirchliche Rechtsentwicklung und hat vor allem seit dem letzten Konzil vielfältige Reformvorschläge gemacht. Dieser Tagungsband der Hirschberger Kirchenrechtstagung 2017 versteht sich ganz in dieser Tradition und...